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I. Geltungsbereich und Einbeziehung
1. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
den Verkauf unserer Waren im Fernabsatz (AGB- Fernabsatz) über
das Internet. Sie gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Einkaufs-AGB
des Kunden werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung in Schriftform
mit uns wirksam in diesen Vertrag einbezogen. Die Einbeziehung abweichender
AGB nach Abschluss des Vertrages kann formfrei vereinbart werden.
2. Gegenüber Kunden, die Unternehmen i.S.d. §§ 14, 310
BGB sind (UNTERNEHMEN), gelten unsere AGB auch für zukünftige
Verträge mit diesen, ohne das es erneuter Vereinbarung ihrer Einbeziehung
bedarf.
II. Schriftform, E-Mail, Vertretungsmacht von Angestellten
und Lieferpersonen
1. Zusätzliche oder andere Vereinbarungen, Zusicherungen oder
Änderungen bedürfen der Schriftform oder der E-Mail-Form mit
qualifizierter elektronischer Signatur, sofern sie nicht vor oder nach
Abschluss des Vertrages erfolgen.
2. Angestellte sind nicht bevollmächtigt, bei Vertragsschluss mündliche
Zusicherungen abzugeben oder mündlich Zusätze oder Änderungen
des Vertrages mit Kunden zu vereinbaren, es sei denn der Umfang ihrer
Vollmacht wäre durch Gesetz festgelegt. Derartige Zusicherungen,
Zusätze oder Änderungen von Verträgen durch Angestellte
bedürfen der Schriftform oder der E-Mail-Form mit qualifizierter
elektronischer Signatur, sofern sie nicht vor oder nach Abschluss des
Vertrages erfolgen. Lieferpersonen oder sonstige aufgrund, im Rahmen
oder bei Gelegenheit der Erfüllung des Vertrages für uns
auftretende Personen besitzen keinerlei Vertretungsmacht.
III. Bindung an Angebote, Angaben bei Vertragsabschluß,
Abweichungen von Angaben bei Vertragsabschluß, Vertragsunterlagen
u.a.
1. Wir sind berechtigt, unsere Angebote bis zur Annahme zu widerrufen,
es sei denn wir bezeichnen unser Angebot als bindend.
2. Ist die Anforderung oder Bestellung des Kunden rechtlich als Vertragsangebot
i.S.d. § 145 BGB zu qualifizieren, so sind wir berechtigt, dieses
innerhalb von 12 Werktagen durch Zusendung oder Übergabe einer
schriftlichen Auftragsbestätigung oder Übermittlung einer
mit einfacher elektronischer Signatur unterzeichneten Email anzunehmen.
An von uns gemachte bindende Angebote sind wir ebenfalls 12 Werktage
gebunden.
3. In Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltene produktbeschreibende
Angaben sowie öffentliche Äußerungen von uns oder von
Herstellern sind nicht verbindlich, es sei denn die dort genannte Eigenschaft
wurde als Beschaffenheit der Ware mit dem Kunden vereinbart oder der
Kunde kann sie aufgrund der öffentlichen Äußerungen
erwarten.
4. Abweichungen von vereinbarten Produkteigenschaften berühren
nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie dem Kunden zumutbar
sind, den vertragsmäßigen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich
einschränken und das Vorhandensein der Eigenschaft nicht von uns
zugesichert wurde oder für uns erkennbar war, dass die vereinbarte
Eigenschaft für den Kunden von besonderer Bedeutung ist, insbesondere
wenn durch die Abweichung von ihr der Vertragszweck gefährdet würde.
IV. Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
1. Schließt der Kunde (nachstehend in diesem Abschnitt auch VERBRAUCHER
genannt) den Vertrag mit uns zu einem Zweck, der weder seiner gewerblichen
noch selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann, (Verbrauchervertrag),
so steht ihm ein Recht zum Widerruf nach Maßgabe der folgenden
Ziffern 2.- 6. zu.
2. Der Kunde (VERBRAUCHER) ist an seine auf den Abschluss des Vertrags
gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht
widerruft. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist
in Textform gegenüber uns zu erklären.
3. Die Widerrufsfrist beginnt erst nach Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß § 312c Abs. 2 BGB und nicht vor dem Tage des Eingangs
der Ware beim Kunden (VERBRAUCHER). Der Widerruf ist innerhalb von zwei
Wochen auszuüben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung.
4. Der Widerruf ist ausgeschlossen, wenn die Ware nach Kundenspezifikation
angefertigt wurde oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
des Kunden zugeschnitten ist oder, bei Software (einschließlich
Betriebssystemen), wenn diese entsiegelt ist.
5. Ist der Warenwert nicht über 40 EUR, so hat der Kunde (VERBRAUCHER)
die Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte
Ware nicht der bestellten entspricht. In den übrigen Fällen
erstatten wir die üblichen Kosten der Rücksendung.
6. Bei Rücksendung beschädigter oder abgenutzter Ware, wird
der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht; dies kann vermieden
werden, indem lediglich die Funktion der Ware geprüft und diese
ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschickt
wird.
7. Schließt der Kunde den Vertrag mit uns zu einem Zweck, der
seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zugerechnet
werden kann, (UNTERNEHMEN), so steht ihm ein Recht zum Widerruf nicht
zu.
V. Preisangaben, Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
1. Der vereinbarte Preis versteht sich ab Swing, ohne Anlieferung,
Verpackung, Versicherung oder sonstige Nebenleistungen und ist zahlbar
ohne Abzug. Gegenüber UNTERNEHMEN versteht sich der Preis außerdem
netto.
2. Unsere Preisangaben sind nur verbindlich nach Maßgabe der nachstehenden
Ziff. V. 3.
3. Bei einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten sind
wir berechtigt, die Preise entsprechend in der Zeit zwischen Vertragsschluss
und Lieferung eingetretener Materialpreissteigerungen zu erhöhen
und verpflichtet, entsprechend in dieser Zeit eingetretener Materialpreiserniedrigungen
zu senken. Bei einer Steigerung des Gesamtpreises der Lieferung oder
Leistung von mehr als 9% steht dem Kunden, der Nichtkaufmann ist, das
Recht zu, sich vom Vertrag zu lösen. Gegenüber UNTERNEHMEN
sind wir- unabhängig von der vereinbarten Lieferzeit - berechtigt
und verpflichtet, den Preis dem Marktpreis entsprechend anzupassen,
sofern dieser sich zwischen Vertragsschluss und Lieferung um mehr als
4,5% geändert hat.
4. Wechsel und Schecks werden nicht oder lediglich zahlungshalber angenommen.
Der Kunde hat die anfallenden Wechsel- und Diskontspesen sowie Einzugsspesen
zu bezahlen. Diese sind sofort fällig. Für rechtzeitiges Inkasso
oder rechtzeitigen Protest haften wir nicht, sofern uns hierbei nur
leichte Fahrlässigkeit trifft.
5. Gerät der Kunde mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug,
berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte
Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
6. Dauert der Verzug des Kunden länger als 30 Kalendertage, lässt
er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung
des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, sind
wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig
zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten
und sämtliche Rechte aus Eigentumsvorbehalten geltend zu machen.
7. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
VI. Lieferung, Liefertermin, Lieferverzug, Selbstbelieferungsvorbehalt
1. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware
zum vereinbarten Liefertermin der Transportperson übergeben wurde.
Wir melden dem Kunden auf Wunsch die Versandbereitschaft der Ware.
2. Der Liefertermin wird nach unserem voraussichtlichen Leistungsvermögen
vereinbart und versteht sich vorbehaltlich von uns nicht zu vertretender
Umstände und Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht gegeben
waren oder uns weder bekannt waren noch bekannt sein mussten, unabhängig
davon, ob diese Umstände oder Ereignisse bei uns oder beim Hersteller
eintreten. Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, behördliche
Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Sabotage, Rohstoffmangel auf den
für die Produktion der Warenlieferung relevanten Rohstoffmärkten
sowie verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern
den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während
eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird
auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die
Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses.
3. Sollten wir mit einer Lieferung mehr als 4 Wochen in Verzug geraten,
kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Frist
zur Leistung vom Vertrag zurücktreten. In die Berechnung der Verzugsdauer
sind die von uns nicht zu vertretenden Lieferverzögerungen i.S.d.
Ziff. VI. 2 nicht mit einzuberechnen.
4. Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn eine von uns nicht zu vertretende Lieferverzögerung i.S.d.
Ziff. VI. 2 länger als 4 Wochen andauert.
5. Wir sind gegenüber UNTERNEHMEN zu Teillieferungen in zumutbarem
Umfang berechtigt, wobei zu berücksichtigen ist, dass auf unseren
Beschaffungsmärkten häufig Beschaffungsengpässe bestehen.
6. Werden wir von unserem Zulieferer selbst (endgültig) nicht beliefert,
obwohl wir diesen sorgfältig ausgewählt und die Bestellung
den Anforderungen an unsere Lieferpflicht genügt, so werden wir
von unserer Leistungspflicht befreit, wenn wir dem Kunden unsere Nichtbelieferung
anzeigen und, soweit zulässig, die Abtretung der uns gegen den
Zulieferer zustehenden Ansprüche an den Kunden anbieten. Bei der
Auswahl unserer Zulieferer haften wir nicht für leicht fahrlässiges
Auswahlverschulden.
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VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung des Kaufpreises,
gegenüber UNTERNEHMEN bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig
entstehender Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund
(auch Wechsel, Scheck, Abtretung, Bürgschaft, Schadenersatz u.
a.). Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.
2. Ist der Kunde UNTERNEHMEN, darf er die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb, und zwar gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt,
veräußern; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur
Sicherheitsübereignung und zur Verpfändung. ist er nicht berechtigt.
3. Ist der Kunde UNTERNEHMEN, tritt er zur Sicherung unserer Ansprüche
- gleich aus welchem Rechtsgrund (vergl. Ziff VII.1.) - schon jetzt
von seinen Forderungen aus Lieferungen, in denen unsere Vorbehaltware
enthalten ist, jeweils den Betrag mit allen Nebenrechten an uns ab,
der unserem Rechnungspreis einschließlich Umsatzsteuer für
die enthaltene Vorbehaltsware entspricht.
4. Ist der Kunde UNTERNEHMEN; und übersteigt der Wert der Gesamtheit
der uns zustehenden Sicherheiten die Höhe der Gesamtheit unserer
Forderungen um mehr als 30% werden wir Sicherheiten nach unserer Wahl
auf Verlangen des Kunden freigeben. Fällt die Umsatzsteuer gemäß
§§ 170 Abs. 2, 171 Abs. 2, 3 InsO bei uns an, erhöht
sich diese Grenze auf 40%.
5. Ist der Kunde UNTERNEHMEN, hat er uns den Zugriff Dritter auf die
Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich
mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.
Die Kosten hierzu trägt der Kunde, wenn die Intervention erfolgreich
war, jedoch beim Beklagten als Kostenschuldner die Zwangsvollstreckung
vergeblich versucht wurde.
6. Ist der Kunde UNTERNEHMEN und wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware
mit einer anderen beweglichen Sache derart verbunden, dass beide wesentlicher
Bestandteil einer einheitlichen Sache werden, so ist der Kunde verpflichtet
uns anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
zu dem der anderen Sache Miteigentum an der neuen Sache zu verschaffen.
VIII. Verpackung, Versand und Gefahrübergang
1. Unsere Lieferungen werden fach und handelsüblich verpackt auf
Kosten des Kunden. Der Transport der Ware erfolgt fachgerecht und im
Übrigen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung unserer
Routenplanung, auf Kosten des Kunden.
2. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an die Transportperson,
deren Beauftragten oder andere Personen, die von uns benannt sind, auf
den Kunden über, es sei denn dass die Ware mit eigenen Leuten oder
eigenen Fahrzeugen zum Kunden gebracht wird. Soweit sich der Versand
ohne Verschulden von uns verzögert oder unmöglich wird, geht
die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Diese Gefahrübergangsbestimmungen gelten auch bei Rücksendungen
nach Mängelbeseitigung, entgeltlicher Serviceleistung oder Ersatzlieferung
an den Kunden.
3. Auf Verlangen des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten gegen
die von ihm bezeichneten Risiken - soweit mit für uns mit zumutbarem
Aufwand möglich - versichert.
IX. Mängel der Ware
1. Ist der Kunde UNTERNEHMEN hat er die Ware unverzüglich - soweit
zumutbar - zu untersuchen und erkennbare Mängel schriftlich und
- soweit zumutbar - substantiiert geltend zu machen.
2. Ist die Ware mangelhaft und ist der Kunde UNTERNEHMER, sind wir abweichend
von § 439 Abs. 1 BGB nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels
oder Ersatzlieferung berechtigt.
3. Stellt sich nach Annahme eines Gegenstandes im Rahmen einer Gewährleistung
das Nichtvorliegen eines Mangels heraus, sind wir berechtigt, dem Kunden
eine Aufwands-/ Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden
bleibt es in diesem Fall unbenommen uns einen niedrigeren Aufwand als
den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.
3. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Ware
sind nach Maßgabe von Ziffer X ausgeschlossen.
X. Haftungsbeschränkung
1. Wir haften dem Kunden aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen
nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt
werden kann.
2. Die Haftungsbegrenzung nach Ziff. X Nr. 1. gilt jedoch nicht bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Sachschäden
oder Schäden aus der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten
("Kardinalspflichten") oder wenn der andere aufgrund eines
besonderen Vertrauenstatbestandes auf die ordnungsgemäße
Pflichterfüllung vertraut. Beruht die Haftung nicht auf Pflichtverletzungen
von unseren Organen oder leitenden Angestellten, ist unsere Haftung
gegenüber UNTERNEHMEN auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens
unter Ausschluss einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere
entgangenen Gewinn, begrenzt. In jedem Fall unserer Haftung gegenüber
UNTERNEHMEN ist diese auf von uns vorhersehbare typische Schäden
begrenzt; insoweit haften wir bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,--
€. Soweit wir nicht selbst haften, werden dem Kunden auf Verlangen
die Ansprüche abgetreten, die uns gegenüber Dritten zustehen.
3. Unsere Haftung aus, für ein von uns übernommenes Beschaffungsrisiko,
abgegebene Garantien, Zusicherungen oder arglistiges Verschweigen von
Mängeln in bezug auf die gelieferte Ware und Ansprüche aus
Produkt-, Gefährdungs- oder Zufallshaftung bleiben unberührt.
XI. Gültigkeitsbestimmung
Wenn einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, bleibt
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die Parteien sind verpflichtet, an Stelle der unwirksamen eine wirksame
Bestimmung zu vereinbaren, die dem beabsichtigen Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt. Diese Pflicht besteht nicht, wenn
zur Zeit der Verwendung der AGB durch uns gegenüber dem die Unwirksamkeit
rügenden Kunden, die Unwirksamkeit bereits durch mehrere Oberlandesgerichte
oder den BGH festgestellt worden war.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ist der Kunde UNTERNEHMEN, ist Erfüllungsort für unsere vertraglichen
Pflichten und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus
dem Vertrag Schwaig. Wir dürfen den Kunden auch an seinem Sitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt verklagen.
In der Kunde VERBRAUCHER, ist der Gerichtsstand Schwaig für den
Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD hat
oder nach Vertragsabschluß seinen Sitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der BRD verlegt. Dies gilt auch,
falls der Sitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt sind.
XIII. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der BRD unter Ausschluss des einheitlichen Kaufgesetzes
und des UN-Kaufrechts sowie des Internationalen Privatrechts.
Swing Der Laden für Ballet Tanz und Gymnastik, Inhaberin: Dörte
Nissen, Schwetzinger Strasse 24, 68165 Mannheim
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